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   BVerwG, 21.07.2017 - 2 B 72.16   

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https://dejure.org/2017,34944
BVerwG, 21.07.2017 - 2 B 72.16 (https://dejure.org/2017,34944)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2017 - 2 B 72.16 (https://dejure.org/2017,34944)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - 2 B 72.16 (https://dejure.org/2017,34944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klärung der Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung im Rahmen einer vorgeschalteten Fortsetzungsfeststellungsklage; Erfordernis einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des auf Primärrechtsschutz gerichteten Klageverfahrens; Zulässigkeitsanforderungen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärung der Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung im Rahmen einer vorgeschalteten Fortsetzungsfeststellungsklage; Erfordernis einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des auf Primärrechtsschutz gerichteten Klageverfahrens; Zulässigkeitsanforderungen einer ...

  • rechtsportal.de

    Klärung der Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung im Rahmen einer vorgeschalteten Fortsetzungsfeststellungsklage; Erfordernis einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des auf Primärrechtsschutz gerichteten Klageverfahrens; Zulässigkeitsanforderungen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2017 - 2 B 72.16
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht - oder ein Oberverwaltungsgericht (§ 127 Nr. 1 BRRG) - in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und vom 28. Mai 2013 - 7 B 39.12 - juris Rn. 8).

    Die Frage, ob das Berufungsgericht die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf den konkreten Fall zutreffend angewendet hat, betrifft nicht den Aspekt der rechtssatzmäßigen Abweichung, sondern ist eine solche der Richtigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2017 - 2 B 72.16
    Vielmehr kann der betroffene Beamte sein Schadensersatzbegehren unmittelbar im Wege einer Leistungsklage verfolgen, in deren Rahmen die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung inzident überprüft wird (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2017 - 2 B 72.16
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2017 - 2 B 72.16
    Das Berufungsgericht ist in dem angegriffenen Beschluss nicht in dem vom Kläger geltend gemachten Sinne rechtssatzmäßig von dem in der Beschwerdebegründung genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - (BVerwGE 148, 217) abgewichen.
  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2017 - 2 B 72.16
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2017 - 2 B 72.16
    Die Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei auf die mit der Beschwerde dargelegten Rechtsfragen beschränkt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 39.12

    Abweichungsrüge; unrichtige oder unterlassene Anwendung der vom

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2017 - 2 B 72.16
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht - oder ein Oberverwaltungsgericht (§ 127 Nr. 1 BRRG) - in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und vom 28. Mai 2013 - 7 B 39.12 - juris Rn. 8).
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